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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wunscherfüllerin by Home of Salt GmbH (AGB HSA)

Verkäufer: Home of Salt Switzerland GmbH – Wangenerstrasse 14 – 8307 Effretikon (ZH)

1 Allgemeines

1.1 Diese AGB HSA gelten für sämtliche dem Verkäufer erteilten Bestellungen und regeln die Rechte und Pflichten der Parteien betreffend des Kaufes von Waren und dem Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden. Abweichende Abmachungen bedürfen in jedem Falle der schriftlichen Form.
1.2 Diese AGB gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die von Verkäufer namentlich in seinen Katalogen und Dokumentationen sowie auf seiner Webseite und dem Onlineshop aufgeführten Preise, Abmessungen, Ausführungen, Gewichte sowie technischen und warenspezifischen Angaben sind unverbindlich. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.
2.2 Verbindlich sind nur per Email versandte oder schriftliche und als solche bezeichneten Angebote („Angebot/Offerte“) oder Bestellbestätigungen des Verkäufers. Sie sind, sofern nichts anderes zugesichert wird, während 10 Tagen verbindlich. Vorbehalten bleibt die Regelung in Ziffer 2.3.
2.3 Die vom Kunden mündlich, schriftlich oder in anderer Form (wie E-Mail oder online) abgegebene Bestellung ist verbindlich. Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 30 Tage durch Zusendung einer Bestellbestätigung per Post, Fax, E-Mail oder sonst in digitaler Form anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Vertragsleistung zu erbringen. In letzterem Fall entsteht der Vertrag mit dem Beginn der Vertragsleistung durch den Verkäufer.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angegebenen Preise sind brutto, freibleibend und in Schweizer Franken. Sämtliche Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
3.2 Käufe mit Lieferadresse innerhalb der Schweiz und Fürstentum Lichtenstein werden gegen Vorauszahlung mit Paypal oder Internationaler Kreditkarte wie VISA oder Mastercard angenommen oder können, nach Entscheid des Verkäufers, bis zu einem maximalen Bruttofakturawert von CHF 500.00 kann gegen Rechnung getätigt werden. Bei Kauf auf Rechnung behält sich der Verkäufer eine vorgängige Bonitätsprüfung vor und kann ohne weitere Begründung vom Rechnungskauf Abstand nehmen und/oder eine andere Zahlart anbieten.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart, gilt bei Rechnungskäufen eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
3.4 Kunden können über das Kontaktformular für grössere Bestellungen separate Offerten einholen. Der Verkäufer behält sich vor vorher eine Bonitätsauskunft einzuholen. Die Kosten können auf den Kunden überwälzt werden.
3.5 Eine persönliche Abholung am Sitz des Verkäufers der Ware ist nach Rücksprache möglich und die Ware ist in diesem Falle bar zu bezahlen.
3.6 Käufe mit Lieferadresse ausserhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein werden nur gegen Vorauszahlung, mit Paypal oder Internationaler Kreditkarte wie VISA oder Mastercard angenommen. Alle Fracht-, Transport- und Versicherungskosten, Zoll- und Umsatzsteuern sowie Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Die Versandkosten werden bei Bedarf ermittelt und dem Kunden zusätzlich verrechnet.
3.7 Die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ richtet sich ausschliesslich an handlungsfähige Käufer mit Wohnsitz/Sitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein.
3.8 Der Kunde trägt alle entstehenden Kosten und Gebühren für Zahlungsverzug wie Zinsen, Mahnung, Dossierabtretung ins Inkasso etc. Diese Gebühren setzen sich insbesondere wie folgt zusammen:
• Verzugszins in Höhe von 10% p.a. ab Fälligkeit
• Mahngebühren von je CHF 25,00.-
• Inkasso-Dossierabtretung von je CHF 10,00.-.

4 Lieferung und Lieferfristen

4.1 Bei einer Lieferung auf dem Postweg wird jeweils mit der Schweizerischen Post versendet. Wenn immer möglich wird die ganze Bestellung zusammen ausgeliefert. Der Käufer erklärt sich bereit, auch Teillieferungen anzunehmen.
4.2 Der Versand erfolgt wenn möglich innert 2-3 Arbeitstagen. Falls ein bestellter Artikel nicht ab Lager lieferbar ist, wird der Käufer über die Lieferfristen informiert. Falls die Lieferfrist vier Wochen ab Bestellbestätigung überdauert, ist der Käufer berechtigt von der Bestellung zurückzutreten. Der Rücktritt hat unverzüglich nach Kenntnisnahme der Lieferverzögerung zu erfolgen.
4.3 Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

5 Haftung und Gewährleistung

5.1 Alle Warenlieferungen sind unmittelbar nach Eingang zu überprüfen. Bei Beschädigung der Ware während des Transports ist eine Tatbestandsaufnahme (mit Bildern etc.) zu machen. Allfällige Mängelrügen sind unmittelbar nach Prüfung oder bei versteckten Mängeln nachdem sie offensichtlich werden, spätestens jedoch innert acht Kalendertagen ab Erhalt schriftlich und begründet dem Verkäufer mitzuteilen. Bei begründeten Mängelrügen ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz zu liefern. Ohne vorgängiges, schriftliches oder per Email erteiltes Einverständnis des Verkäufers wird gelieferte Ware weder zurückgenommen noch ausgetauscht. Weitergehende Ansprüche sind hiermit ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von 8 Kalendertagen besteht kein Anspruch mehr. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bestimmungsgemäss zu verwenden und die Aufbewahrungsbestimmungen für diese speziellen Waren (gerade auch bei Verderblichkeit) strickte zu befolgen, ansonsten jegliche Gewährleistung entfällt.
5.3 Eine Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit und Absicht. Eine weitergehende Haftung insbesondere bei mittelbaren oder Folgeschäden wie auch bei indirekten Schäden wie auch entgangener Gewinn ist ausgeschlossen.

6 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit dem Versand oder dem Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer über.

7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

8 Datenbearbeitung
8.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer personenbezogene Daten über ihn (inkl. Mitarbeiter) Dritten, die den Verkäufer bei der Durchführung der Vertragsbeziehung unterstützen zugänglich macht und von diesen Dritten bearbeitet werden. Der Verkäufer hat das Recht, auch zu Bonitätsprüfungszwecken, die Angaben und Daten des Kunden zu nutzen und Dritten weiterzugeben.
8.2 Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, personenbezogene Daten des Käufers (inkl. Mitarbeiter) zur Vertragsabwicklung zu nutzen aber auch weiters zu verwerten, zu analysieren, zu speichern und für Werbe- und Marketingzwecke zu nutzen und/oder dem Käufer weitere Angebote zu machen. Des Weiteren ist es dem Verkäufer erlaubt, die Daten des Käufers für Betrugsprävention zu nutzen und die Daten auch in die entsprechenden Präventions- und Bonitätsdatenbanken seines Finanzierungs- und Abrechnungspartners zu übergeben.
8.3 Sollte der Kunde eine über die Vertragsabwicklung weitergehende Datennutzung nicht zulassen wollen, hat er dies dem Käufer schriftlich mitzuteilen. Bis zur Mitteilung ist die Nutzung hiermit erlaubt.

9 Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1 Auf das vorliegende Vertragsverhältnis kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht zur Anwendung, selbst wenn der Käufer im Ausland domiziliert ist. Das Wiener Kaufrecht ist in jedem Falle nicht anwendbar und ausgeschlossen.
9.2 Für die Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer gilt als Gerichtsstand das Domizil des Verkäufers. Gesetzlich zwingende Gerichtstände bleiben vorbehalten.

10 Schlussbestimmung

10.1 Neben schriftlichen Dokumenten bestehen keine weiteren Vereinbarungen in mündlicher Form. Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit hier nichts definiert wurde. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch Neue zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahe kommen.
Fassung Juli 2018